Frauen im Islam


Die westliche Vorstellung von islamischen Frauenbild ist geprägt von einer islamischen Frauenfeindlichkeit. Diese negative Vorstellung im Westen wird genährt durch die weitverbreitete Realität in islamischen Gesellschaften und die gängige Rechtspraxis: Phänomene wie Vorrang des Mannes in der Familie, Polygamie, einseitiges Scheidungsrecht, Ausschluß der Frau aus dem gesellschaftlichen Leben, das alleinige Fürsorgerecht des Mannes für die Kinder nach der Scheidung, sowie einseitige Koraninterpretationen.

Bereits seit dem 19. Jh. werden in den islamischen Ländern, auch unter Einfluß der Frauenbewegung im Westen, Diskussionen über diese Phänomene geführt. Die eigentliche Basis für die Verbesserung der Stellung der Frau liefert dabei der Koran, vorausgesetzt, daß die traditionelle Interpretation in Frage gestellt werden und der Koran selbst nach seinem Konzept dafür befragt werden.

Hauptanliegen des Koran ist es, in einer Zeit, in der nicht nur auf der arabischen Halbinsel, sondern in nahezu allen Kulturen die Entrechtung der Frau die vorherrschende gesellschaftliche Tendenz war, der Frau eine gleichwertige Stellung einzuräumen. Bezeichnend dafür ist das koranische Verbot, weibliche Säuglinge zu töten. Der Erfolg ist jedoch dadurch beschränkt geblieben, daß sich die traditionellen, vom Koran bekämpften, Gesellschaftsstrukturen wieder festigen konnten

Über die Stellung der Frau sind folgende Dinge verbreitet:

Die Frau darf nicht ohne Begleitung eines ihr gutbekannten Mannes in Begleitung eines Fremden reisen.
Bei Zeugenaussagen sind die Aussagen von zwei Frauen nur soviel wert, wie die eines Mannes.
Die Frau einer muslimischen Familie darf nicht neben ihrem Mann auf der Straße gehen, sondern muß ein paar Schritte hinter ihm gehen.
Die Frau darf nicht aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, sie muß sich den Interessen des Mannes unterordnen, und sie genießt auch im religiösen Leben keine Gleichberechtigung.

Muslime behaupten jedoch, daß der Islam die Stellung der Frau gegenüber der altarabischen Stammesreligiösität wesentlich verbessert hat. Es gibt ein Verbot für die Aussetzung von weiblichen Neugeborenen, jeder Muslim darf nur mehr vier Ehefrauen haben, nicht die Sippe, sondern die Frau erhält das Brautgeld, Sorgepflicht des Ehemannes.

Die islamischen Gesetze entsprechen eher dem Wesen der Frau und eine Gleichberechtigung nach westlichen Muster ist nicht anstrebenswert für sie.


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