Gerichtsbarkeit


Jordanien hat eine zivile und eine religiöse Gerichtsbarkeit. Magistratsgerichte entscheiden die strafrechtlichen und zivilen Angelegenheiten. Sie sind die niedrigste Instanz im System. Schwerwiegende Fälle, die die Staatssicherheit gefährden, werden vom Obersten Gerichtshof bearbeitet. Scharia (muslimische) Gerichtshöfe entscheiden u.a. über Scheidungs- und Heiratsangelegenheiten. Die Nomaden besitzen Stammesgerichtshöfe.

Magistratsgerichte:   strafrechtlichen und zivilrechtliche Angelegenheiten
Oberster Gerichtshof:   schwerwiegende Fälle, Staatssicherheit
Muslimische Gerichtshöfe (Scharia):   Scheidungs- und Heiratsangelegenheiten
Stammesgerichtshöfe:   im Verband der Nomaden

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