Jordanien hat eine zivile und eine religiöse Gerichtsbarkeit. Magistratsgerichte entscheiden die strafrechtlichen und zivilen Angelegenheiten. Sie sind die niedrigste Instanz im System. Schwerwiegende Fälle, die die Staatssicherheit gefährden, werden vom Obersten Gerichtshof bearbeitet. Scharia (muslimische) Gerichtshöfe entscheiden u.a. über Scheidungs- und Heiratsangelegenheiten. Die Nomaden besitzen Stammesgerichtshöfe.
| Magistratsgerichte: | strafrechtlichen und zivilrechtliche Angelegenheiten | |
| Oberster Gerichtshof: | schwerwiegende Fälle, Staatssicherheit | |
| Muslimische Gerichtshöfe (Scharia): | Scheidungs- und Heiratsangelegenheiten | |
| Stammesgerichtshöfe: | im Verband der Nomaden |